Allgemeine Geschäfts­bedingungen
und Informationen

für

Verbraucher (Teil A) und Geschäftskunden (Teil B)

Die AGB in Teil A gelten, wenn der Besteller Verbraucher ist. Verbraucher ist gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Die AGB in Teil B gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von Paragraf 310 Absatz 1 BGB.

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der

DPV Analytics GmbH

vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Stephan Kranz, Stefan Gazinski und Kai Nikolaizig, Schloßstrasse 12, 22041 Hamburg, USt.-IdNr.: DE320954971
Sitz der Gesellschaft: Hamburg, Registergericht: Amtsgericht Hamburg, Registernummer: HRB 153940

– in Teil A und B „DPV“ genannt –

und den Kunden

– in Teil A „Besteller“ und in Teil B „Firma“ genannt –

sowie gemeinschaftlich als „Parteien“ bezeichnet in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

  1. Vertragsschluss und Vertragsinformationen
    Die Präsentation und Bewerbung der Dienstleistungen im Onlineshop stellen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots auf Abschluss eines Vertrages durch den Besteller.
    DPV wird den Zugang der abgegebenen Bestellung in Schriftform bestätigen. In einer solchen Bestätigung liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt.
    DPV speichert den Vertragstext einschließlich der AGB bei Vertragsschluss unter Wahrung des Datenschutzes und sendet diesen dem Besteller nach Absendung seiner Bestellung in Form eines Weblinks an seine angegebene E-Mail-Adresse zu. Der Besteller hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse E-Mails von DPV empfangen werden können. Insbesondere hat der Besteller bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle von DPV oder von DPV mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten, versandte E-Mails zugestellt werden können.
  2. Vertragsinhalt und geschuldete Leistung
    DPV wertet EKG-Daten -die Dienstleistung-, die von sogenannten „Smart Devices“ wie Uhren, Körperwaagen, Thermometern etc., bzw. vom DPV-eigenen „myritmo“ aufgezeichnet werden, aus. Die Auswertung erfolgt durch medizintechnische Mitarbeiter:Innen bzw. Ärzt:Innen, die speziell für die rhythmologische Auswertung von Daten geschult sind. Die Auswertung der EKG-Daten stellt keine ärztliche Leistung dar. Bei der Auswertung handelt es sich nicht um eine ärztliche Diagnose, sondern um eine erste Begutachtung, die aber keine Bewertung duerch einen Arzt ersetzt. Die Auswertung dient ausschließlich informatorischen Zwecken und ist weder zur Entscheidungsfindung in Akutzuständen, noch zum Echtzeitmonitoring von Vitalfunktionen geeignet oder bestimmt. Unter keinen Umständen ersetzt die Auswertung eine persönliche, ärztliche Diagnose, Beratung, Betreuung oder Behandlung durch einen Arzt.
  3. Widerrufsrecht
    Der Besteller hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
    Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
    Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss gegenüber DPV eine eindeutige Erklärung, z.B. mittels eines mit der Post versandten Briefes an DPV Analytics GmbH, Schloßstrasse 12, 22041 Hamburg, oder per E-Mail an service@myritmo.de, abgegeben werden, in der eindeutig hervorgeht, dass der Vertrag widerrufen wird. Das dafür beigefügte Muster-Widerrufsformular in der Bestellbestätigung kann dafür verwenden. Wird von dem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht, so wird unverzüglich eine Eingangsbestätigung des erhaltenen Widerrufs an die dazu bei der Bestellung hinterlegte Email-Adresse übermittelt. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist an DPV abgesendet wurde.

    Hinweis zu Stornierungen, Nichterscheinen und Widerrufsrecht bei Telekonsultationen

    Besteller haben das Recht, die Buchung einer Telekonsultation gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (§ 355 BGB) innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen, sofern die Leistung noch nicht vollständig erbracht wurde.

    Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Telekonsultation auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers bereits innerhalb der Widerrufsfrist vollständig durchgeführt wurde und der Besteller vor Beginn der Leistung ausdrücklich zugestimmt hat, dass das Widerrufsrecht dadurch erlischt (§ 356 Abs. 4 BGB).

    Unabhängig vom gesetzlichen Widerrufsrecht gilt Folgendes:

    1. Eine kostenfreie Stornierung des vereinbarten Termins ist bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der Telekonsultation möglich.
    2. Bei einer Stornierung später als 24 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen (No-Show) erfolgt keine Erstattung des bereits gezahlten Honorars.
    3. Eine Umbuchung ist nach Ablauf der Stornierungsfrist nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache möglich.

    Mit der Terminbuchung erkennt der Besteller diese Bedingungen ausdrücklich an.

    Hinweis zur Kostenpflicht und Kostenübernahme durch Krankenversicherungen

    Die Buchung einer Telekonsultation erfolgt zunächst als kostenpflichtige Selbstzahlerleistung.
    Mit der Terminbuchung erklärt der Besteller sich damit einverstanden, dass die anfallenden Kosten direkt von ihm getragen werden.
    Die Kosten für Telekonsultationen können – je nach individueller Krankenkasse und Leistungsart – ganz oder teilweise erstattet werden.
    Da die Regelungen zwischen den gesetzlichen Krankenkassen variieren können, empfiehlt DPV dem Besteller, vor der Buchung bei seiner Krankenkasse nachzufragen, ob und in welchem Umfang eine Kostenübernahme möglich ist.Für privat Versicherte gilt: Die Erstattung richtet sich nach dem individuellen Tarif des Bestellers sowie den geltenden Gebührenordnungen (z. B. GOÄ).

    Folgen des Widerrufs
    Wenn der Besteller diesen Vertrag widerruft, hat DPV ihm alle Zahlungen, die DPV bis dahin von ihm erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass er eine andere Art der Lieferung als die von DPV angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei DPV eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet DPV dasselbe Zahlungsmittel, das der Besteller bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit ihm wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
    Hat der Besteller verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat der Besteller DPV die bis dahin bei DPV zur Erbringung der Dienstleistung entstandenen Kosten zu erstatten. Der Besteller hat die ihm überlassene Hardware (Leihgeräte inkl. Zubehör) unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen sieben Tagen ab dem Tag, an dem der Besteller DPV über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet hat, an DPV zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Besteller die Waren vor Ablauf der Frist von sieben Tagen an DPV absendet.

    Muster-Widerrufsformular
    (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

    An
    DPV Analytics GmbH, Schloßstrasse 12, 22041 Hamburg, service@myritmo.de
    – Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
    – Bestellt am (*)/erhalten am (*)
    – Name des/der Verbraucher(s)
    – Anschrift des/der Verbraucher(s)
    – Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
    – Datum
    __________
    (*) Unzutreffendes streichen

  4. Lieferung, Eigentum, Lieferfrist, Lieferverzug, Rücklieferung
    Die Übersendung von Leihgeräten und Zubehör – „Hardware“ – erfolgt auf dem Versandweg an die vom Besteller angegebene Lieferanschrift, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist. Die während der Bestellung im Onlineshop angegebene Lieferanschrift des Bestellers ist maßgeblich.

    DPV behält jederzeit das Eigentum an der überlassenen Hardware. Die dem Besteller leihweise überlassene Hardware dient der einmaligen, zeitlich begrenzten Nutzung.

    Der Besteller muss innerhalb von 5 Tagen nach Zustellung mit dem Tragen der Hardware beginnen. Die Tragedauer beträgt maximal 72 Stunden, soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist. Nach Beendigung der Tragephase hat der Besteller die Hardware innerhalb von 3 Tagen vollständig und unbeschädigt zurückzusenden. Maßgeblich ist das Datum der Übergabe an den Versanddienstleister. Der Lieferung liegt ein Rücksendeetikett bei, das der Besteller zu verwenden hat, die Kosten der Rücklieferung trägt in diesem Fall DPV. Wählt der Besteller ein anderes als das kostenfreie DPV-Rücksendeverfahren, muss er die Kosten selbst tragen.

    Erfolgt die Rückgabe an DPV nicht fristgerecht, gilt die Hardware als verloren. DPV ist in dem Fall berechtigt, vom Besteller Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Ungeachtet der Vorgaben gilt die Rückgabe jedenfalls als verspätet, wenn die Hardware nicht binnen 14 Tagen bei DPV angeliefert ist. Die verlorene Hardware wird dem Besteller in Höhe des aktuellen Wiederbeschaffungswertes in Rechnung gestellt.

  5. Transportschäden und Annahmeverzug
    Der Besteller wird gebeten, im Falle von Hardware mit offensichtlichen Transportschäden diesen Fehler sofort beim Zusteller zu reklamieren und unverzüglich Kontakt mit DPV aufzunehmen. Der Besteller hat die Hardware pfleglich und ausschließlich gemäß Anleitung zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt.
  6. Preise, Versandkosten und ZahlungsbedingungenSofern sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise. Die angegebenen Gesamtpreise verstehen sich in EURO und sind Bruttopreise, inklusive der am Tage der Rechnungstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie gegebenenfalls zuzüglich anfallender Liefer- und Versandkosten. Die Höhe der gegebenenfalls anfallenden Liefer- und Versandkosten werden bei den jeweiligen Leistungsbeschreibungen gesondert angegeben.
    Der Besteller kann die Bezahlung mit denen zu diesem Zeitpunkt angebotenen stehenden Zahlarten vornehmen.
    Der Besteller wird zur Abwicklung der Bezahlung auf die entsprechenden Seiten zwecks Eingabe der Zahldaten geleitet. Die Bezahlung erfolgt automatisiert über einen der zu diesem Zeitpunkt angeschlossenen Zahlungsdienstleister.
  7. Haftung für Mängel  
    DPV haftet für Mängel nach den gesetzlichen Regelungen.
  8.  Haftung für Schäden
    Bei der leicht fahrlässigen Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten), ist die Haftung begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist eine Haftung von DPV ausgeschlossen.Der Besteller haftet für Schäden an der Hardware, die über den üblichen, vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen. DPV kann von dem Besteller die Reparaturkosten verlangen, soweit dieser sie zu vertreten hat. Ist eine Reparatur wirtschaftlich nicht sinnvoll, kann DPV Ersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes i.H.v. 700€ verlangen. Bei Verlust oder Diebstahl der Hardware kann DPV auf Ersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes i.H.v. 700€ verlangen, soweit der Besteller den Verlust bzw. Diebstahl zu vertreten hat. Der Besteller hat Verlust oder Diebstahl unverzüglich mitzuteilen und, soweit zumutbar, an der Aufklärung mitzuwirken.
  9.  Datenschutz
    DPV erhebt und speichert die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten des Bestellers. Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Bestellers beachtet DPV die gesetzlichen Bestimmungen. DPV ist berechtigt, diese Daten an mit der Durchführung der Bestellung beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages notwendig ist. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen. Der Besteller erhält auf Anforderung jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten.
  10.  Kundendienst
    Ein Kundendienst steht werktags von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr telefonisch unter der Rufnummer +49 40 350313-31 oder per E-Mail unter service@myritmo.de zur Verfügung.
  1. Geltungsbereich
    Diese Bedingungen gelten für aktuelle, als auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt. Entgegenstehende abweichende Bedingungen der Firma werden nur anerkannt, wenn deren Geltung ausdrücklich schriftlich von DPV zugestimmt wurde.
  2. Angebot und Vertragsabschluss
    DPV schließt mit der Firma einen Vertrag nach Annahme eines per E-Mail übermittelten schriftlichen Angebotes.
    Die Präsentation und die Bewerbung der Dienstleistungen im Onlineshop stellen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots auf Abschluss eines Vertrages. Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß Paragraf 145 BGB anzusehen ist, kann diese innerhalb von zwei Wochen von DPV angenommen werden.
  3. Leistungsinhalt
    DPV überlässt der Firma gem. Vertrag die mit der/den Seriennummern im Angebot aufgeführte Hardware zur bestimmungsgemäßen Nutzung. Mit der Hardware können Langzeit-EKG-Daten aufgezeichnet werden. Nach dem Upload der Messdaten über die Internetseite portal.dpv-analytics.com und der Analyse durch das Diagnostik-Zentrum der DPV, wird der Firma das ärztlich validierte Ergebnis zum Download bzw. zur Übernahme in ihr Praxisverwaltungssystem (PVS) bereitgestellt (soweit das Praxisverwaltungssystem eine entsprechende Schnittstelle aufweist).Eine Lieferung der Hardware erfolgt frühestens 7 Tage vor dem Termin zur Installation bzw. Einrichtung der myritmo Desktop App. Eine gegebenenfalls vereinbarte, kostenfreie Testphase dauert max. 6 Wochen, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Eine Testphase gilt jedenfalls dann als beendet, wenn der Firma ein Rücklieferungslabel per E-Mail zugesandt wurde. Nach Beendigung der Testphase hat die Firma die Hardware vollständig und inklusive aller Zubehörmaterialien zurückzugeben, es sei denn, es erfolgt unmittelbar und vertragsgemäß eine kostenpflichtige Weiternutzung. Maßgeblich ist das Datum der Übergabe an den Versanddienstleister. Erfolgt die Rückgabe nicht fristgerecht, ist DPV berechtigt, eine Nutzungsausfallpauschale von 300€ pro Gerät und Monat zu erheben, beginnend mit dem Tag nach Ablauf der Testphase.
  4. Einweisung, Nutzung und begleitende Software
    Nach Vertragsabschluss erhält die Firma eine verpflichtende Einweisung in die ordnungsgemäße Nutzung der Hardware. Sofern begleitende Software bereitgestellt wird (z. B. die myritmo Desktop-App), erhält die Firma ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht, beschränkt auf den vertraglich vorgesehenen Zweck und die Vertragsdauer bzw. beim Verkauf der Hardware an die Firma auf unbestimmte Zeit. Die Firma darf Software nicht dekompilieren, zurückentwickeln oder Schutzmechanismen umgehen, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht. Die Firma ist für geeignete Systemvoraussetzungen (Hardware, Betriebssystem, Netzwerk) verantwortlich, soweit DPV diese nicht ausdrücklich schuldet.
  1. Systemanforderungen
    Erforderlich sind ein Computer mit einem Betriebssystem Windows 7 oder höher mit 64-Bit (x64), einer Prozessorleistung von mind. 1 Gigahertz (1 Ghz) bei einem Arbeitsspeicher von mind. 2 GB RAM, einem verfügbaren Speicherplatz von mind. 20 GB, einer Grafikkarte Direct X-9 mit WDDM 1.0 oder höherem Treiber und einem USB-Port 1.1. oder höher. Die Internetverbindung sollte im Upload mindestens 25 MB/s erreichen.
  2. Wartung, Rückrufe und Sicherheitsmaßnahmen
    Bei leihweiser Überlassung der Hardware beachtet die Firma die vorgeschriebenen Wartungsintervalle von maximal fünf (5) bzw. drei (3) Jahren, soweit dies für die jeweiligen Komponenten/Produktvarianten einschlägig ist. Maßnahmen im Zusammenhang mit Rückrufen, Sicherheitskorrekturmaßnahmen oder Feldsicherheitsmaßnahmen erfolgen gemäß den Vorgaben der MDR sowie des Qualitätsmanagementsystems nach ISO 13485. Die Firma ist verpflichtet, entsprechende Anweisungen unverzüglich umzusetzen und im zumutbaren Umfang an Rückverfolgungs-/Sicherheitsmaßnahmen mitzuwirken.
  3. Überlassene Unterlagen
    An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung der Firma überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behält sich DPV Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, DPV erteilt dazu der Firma eine ausdrückliche, schriftliche Zustimmung.
  4. Vergütung und Zahlung
    Die Vergütung hängt davon ab, ob sich die Firma für ein „Per-per-Use-Modell“ oder ein „Flat-Fee-Modell“ entscheidet. Beim „Per-per-Use-Modell“ zahlt die Firma an DPV für jede EKG-Auswertung den im Vertrag festgelegten Betrag. Beim „Flat-Fee-Modell“ zahlt die Firma an DPV einen Pauschalbetrag, mit dem alle EKG-Auswertungen gem. Vertrag im festgelegten Zeitraum abgegolten sind.
    Die für die Hardware entwickelten Single Patch Elektroden werden der Firma gesondert berechnet.
    Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten alle Preise ab Hamburg ausschließlich Versand und zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer in jeweils gültiger Höhe. Versandkosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
    Die Abrechnung der Vergütung an DPV erfolgt monatlich. Die Zahlung durch die Firma hat primär per SEPA Lastschrift zu erfolgen. Alternative Zahlungswege, z.B. per Kreditkarte, Überweisung etc. werden mit der Firma individuell vereinbart. Der Abzug von Skonto ist nicht zulässig. Sofern keine Festpreisabrede vereinbart wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn- Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
    Bei Erwerb der Hardware von der Firma geht die Verantwortlichkeit gemäß Medizinprodukte-Betreiberverordnung auf die Firma über. Wartung, Instandhaltung, sichheitstechnische Kontrollen sowie die Einhaltung gesetzlicher Betreiberpflichten obliegen dem Käufer, soweit nicht in Textform eine abweichende Service- oder Wartungsvereinbarung getroffen wurde.
  5. Zurückbehaltungsrechte
    Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist die Firma nur insoweit befugt, als ein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  6. Laufzeit und Lieferzeit
    Der Vertrag kann von beiden Parteien mit der im Vertrag vereinbarten Kündigungsfrist beendet werden. Ungeachtet der Kündigung kann DPV das jeweilige Nutzungsentgelt bis zum Zeitpunkt der Rückgabe der betreffenden Hardware verlangen, wenn die Rückgabe später als sieben Tage nach Beendigung des Vertrages erfolgt.
    Der Beginn der von DPV angegebenen Lieferzeit für die Hardware setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen der Firma voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Kommt die Firma in Annahmeverzug oder verletzt sie schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist DPV berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Hardware in dem Zeitpunkt auf die Firma über, die in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. DPV haftet im Fall des von ihm nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Verzugs maximal mit 15 % des Auftragswertes. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte der Firmen wegen eines Verzuges bleiben unberührt.
  7. Eigentum und Rückgabe
    DPV behält jederzeit das Eigentum an der Hardware, es sei denn, diese geht durch einen Erwerb der Firma in deren Eigentum über. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn sich DPV nicht stets ausdrücklich hierauf beruft. Die Firma ist verpflichtet, die Hardware pfleglich und zweckbestimmt zu behandeln, insbesondere nicht zu beschriften, zu bekleben oder zu werfen. Die Firma hat DPV unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn die Hardware gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, DPV die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß Paragraf 771 ZPO zu erstatten, haftet die Firma für den entstandenen Ausfall.
    Die Rückgabe der Hardware nach Vertragsbeendigung erfolgt durch Rücksendung an DPV oder an jede andere Adresse, die DPV vorgibt (der „Rückgabeort“). Die Firma trägt die Kosten der Rücksendung. Wird die Hardware in einem Zustand zurückgeliefert, der ergibt, dass die Firma ihren Unterhaltungspflichten nicht nachgekommen ist, hat sie die Vergütung auch für die Zeit zu entrichten, die zur Durchführung der erforderlichen Reparaturen notwendig ist, bzw. die Kosten zur Ersatzbeschaffung in Höhe von 700€ zu tragen.
  8. Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff
    Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach Erbringung der Leistung. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie bei der Verletzung von Kardinalpflichten, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
    Rückgriffsansprüche der Firma gegen DPV bestehen nur insoweit, als die Firma keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
  9. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
    DPV verarbeitet Daten im Auftrag der Firma. Es gelten die Regelungen des Auftragsverarbeitungsvertrags, der als Anlage Teil des Vertrages ist. Die Firma ist dafür verantwortlich, erforderliche Einwilligungen von den Patienten einzuholen. Hierzu werden die Hinweise in der Anlage zur Verfügung gestellt, ohne jedoch für deren rechtliche Richtigkeit zu haften.
  10. Schlussbestimmungen
    Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Diese Schlussbestimmungen gelten für die Vertragsparteien „Besteller“ als auch „Firma“ gleichermaßen.

Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Hamburg.

Ihre EKG-Daten werden von der DPV Analytics GmbH, Schloßstraße 12, 22041 Hamburg, („DPV“) als Auftragsverarbeiter ausgewertet.

DPV ist ein von Ärzten gegründetes Unternehmen. Wir informieren Sie im Folgenden, was mit Ihren EKG-Daten passiert und welche Rechte Sie insoweit haben.

Die anhand des auf der Haut befestigten „Recorders“ erhobenen EKG-Daten werden über ein USB-Interface direkt in das CE-zertifiziertes IT-System von DPV eingegeben und von DPV diagnostisch befundet. Jeder Mitarbeiter von DPV unterliegt der Schweigepflicht und wird hierüber belehrt. DPV nutzt EKG-Daten in pseudonymisierter und anonymisierter Form im Rahmen der eigenen Forschung zur Entwicklung und Verbesserung der Dienstleistung. Die EKG-Daten werden von uns als ärztliche Aufzeichnungen für eine Dauer von zehn (10) Jahren gespeichert, sofern nicht eine längere gesetzliche Aufbewahrungsfrist gilt.

Sie haben hinsichtlich Ihrer Daten ggf. die Rechte gemäß Art. 15 (Auskunft), Art. 16 (Berichtigung) Art. 17 (Löschung), Art 18 (Einschränkung der Verarbeitung), Art. 20 (Datenübertragbarkeit), Art. 21 (Widerspruchs-echt) und Art. 77 (Recht, sich ggf. bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren) der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Hiermit willige ich ein, dass im Rahmen der Analyse meiner EGK Daten Gesundheitsdaten verarbeitet werden. Meine Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen.

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers i.S.d. Art. 4 Nr. 8 und Art. 28 der Verordnung (EU) 2016/679 – Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“). Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag („Vertrag“) konkretisiert die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen der Vertragsparteien, die sich aus der im Hauptvertrag beschriebenen Auftragsdatenverarbeitung ergeben. Dieser Vertrag findet auf alle Tätigkeiten Anwendung, die mit dem Hauptvertrag in Zusammenhang stehen und bei denen Mitarbeiter des Auftragnehmers oder durch Auftragnehmer beauftragte Dritte mit vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten in Berührung kommen können.

§ 1 Definitionen
1.1 Personenbezogene Daten sind alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person („betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind (Art. 4 Nr. 1 DSGVO).

1.2 Verarbeitung bezeichnet jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung (Art. 4 Nr. 2 DSGVO). 

1.3 Weisungen sind alle Anweisungen, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer erteilt und mit denen der Auftragnehmer zur Verarbeitung personenbezogener Daten aufgefordert wird. Die Weisungen werden anfänglich durch den Hauptvertrag festgelegt und können vom Auftraggeber danach durch einzelne Weisungen geändert, ergänzt oder ersetzt werden („Einzelweisungen“). 

1.4 Externer Datenschutzbeauftragter des Auftragnehmers ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht, ARTANA PartG mbB, Alstertwiete 3, 20099 Hamburg

§ 2 Gegenstand des Vertrages, Verantwortlichkeit
Für den Auftraggeber bietet der Auftragnehmer die Auswertung und ärztliche Befundung von Langzeit-EKG an, die dem Auftragnehmer übermittelt werden Der Auftragnehmer verarbeitet die personenbezogenen Daten im Auftrag des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Weitergabe der personenbezogenen Daten an den Auftragnehmer sowie die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung dieser allein verantwortlich („Verantwortlicher“ im Sinne Art. 4 Nr. 7 DSGVO).

§ 3 Dauer
Die Dauer dieses Vertrages entspricht der Laufzeit des Hauptvertrages. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

§ 4 Umfang, Art und Zweck der vorgesehenen Verarbeitung personenbezogener Daten
Umfang, Art und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers sind im Hauptvertrag und der Leistungsbeschreibung konkret beschrieben.

§ 5 Art der Daten
Gegenstand der Verarbeitung personenbezogener Daten sind folgende Datenarten/Datenkategorien (Aufzählung/Beschreibung der Datenkategorien):
• Patientendaten
• Gesundheitsdaten

§ 6 Kreis der Betroffenen
Der Kreis der Betroffenen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden, umfasst:
• Patienten des Auftraggebers

§ 7 Berichtigung, Löschung, Sperrung und Herausgabe von Daten
7.1 Der Auftraggeber kann jederzeit während und nach Beendigung dieses Vertrages bzw. des Hauptvertrages im Rahmen einer rechtmäßigen Einzelweisung die Berichtigung, Löschung, Sperrung und Herausgabe von personenbezogenen Daten verlangen.

7.2 Der Auftraggeber legt die Maßnahmen zur Herausgabe der überlassenen Datenträger und/oder Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten nach Beendigung des Vertrages vertraglich oder durch Einzelweisung fest.

 § 8 Technisch-organisatorische Maßnahmen
8.1 Der Auftragnehmer wird technische und organisatorische Maßnahmen zur angemessenen Sicherung der personenbezogenen Daten vor Missbrauch und Verlust treffen, die den Anforderungen der Art. 24, 32 DSGVO entsprechen. Dies beinhaltet insbesondere, sofern dies angemessen ist,
–  Unbefugten den Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, mit denen die personenbezogenen Daten verarbeitet und genutzt werden, zu verwehren (Zutrittskontrolle),
–  zu verhindern, dass Datenverarbeitungssysteme von Unbefugten genutzt werden können (Zugangskontrolle),
–  dafür Sorge zu tragen, dass die zur Benutzung eines Datenverarbeitungs-systems Berechtigten ausschließlich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden Daten zugreifen können und dass personenbezogene Daten bei und nach der Verarbeitung nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können(Zugriffskontrolle),
– dafür Sorge zu tragen, dass personenbezogene Daten bei der elektronischen Übertragung oder während ihres Transports oder ihrer Speicherung auf Datenträger nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können und dass überprüft und festgestellt werden kann, an welche Stellen eine Übermittlung personenbezogener Daten durch Einrichtungen zur Datenübertragung vorgesehen ist (Weitergabekontrolle),
– dafür Sorge zu tragen, dass nachträglich geprüft und festgestellt werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind (Eingabekontrolle),
– dafür Sorge zu tragen, dass personenbezogene Daten nur entsprechend den Weisungen des Auftraggebers verarbeitet werden können (Auftragskontrolle),
–  dafür Sorge zu tragen, dass personenbezogene Daten gegen zufällige Zerstörung oder Verlust geschützt sind (Verfügbarkeitskontrolle),
– dafür Sorge zu tragen, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Daten getrennt verarbeitet werden können (Trennungskontrolle),
– die Pseudonymisierung und Verschlüsselung personenbezogener Daten,
– die Fähigkeit, die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Verarbeitung auf Dauer sicherzustellen,
– die Fähigkeit, die Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten und den Zugang zu ihnen bei einem physischen oder technischen Zwischenfall rasch wiederherzustellen,
– ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung.

8.2 Die technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung. Insoweit ist es dem Auftragnehmer gestattet, alternative adäquate Maßnahmen umzusetzen. Dabei darf das Sicherheitsniveau der festgelegten Maßnahmen nicht unterschritten werden. Wesentliche Änderungen, die die Integrität, Vertraulichkeit oder Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten beeinträchtigen können sind zu dokumentieren. 

§ 9 Weisungen
9.1 Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit Einzelweisungen über Art, Umfang und Verfahren der Verarbeitung personenbezogener Daten gegenüber dem Auftragnehmer zu erteilen. Einzelweisungen müssen schriftlich erfolgen.

9.2 Der Auftragnehmer darf personenbezogene Daten nur im Rahmen des Hauptvertrages, dieses Vertrages und von Einzelweisungen verarbeiten, es sei denn, dass der Auftragnehmer nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten verpflichtet ist.

9.3 Regelungen über eine etwaige Vergütung von Mehraufwänden, die durch Einzelweisungen des Auftraggebers beim Auftragnehmer entstehen, bleiben unberührt.

9.4 Der Auftragnehmer muss den Auftraggeber von Ausnahmen von der Weisungspflicht aufgrund für ihn geltendem Recht unterrichten, es sei denn gerade dieses Recht verbietet solche Mitteilung wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses.

§ 10 Sonstige Pflichten des Auftragnehmers
10.1 Der Auftragnehmer bestellt – soweit gesetzlich vorgeschrieben – einen Datenschutzbeauftragten, der seine Tätigkeit gemäß Art. 37, 38, 39 DSGVO ausüben kann. Dessen Kontaktdaten werden dem Auftraggeber zum Zweck der direkten Kontaktaufnahme auf Anfrage mitgeteilt.

10.2 Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die mit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten befassten Mitarbeiter auf das Datengeheimnis verpflichtet werden (Art. 29 DSGVO) und in die Schutzbestimmungen der DSGVO eingewiesen worden sind. Das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit fort.

10.3 Der Auftragnehmer unterrichtet den Auftraggeber bei schwerwiegenden Störungen des Betriebsablaufes, bei Verdacht auf Datenschutzverletzungen oder anderen Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten. Dies gilt auch für etwaige Kontrollhandlungen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörde nach Art. 51-59 DSGVO oder Ermittlungen nach Art. 83, 84 DSGVO.

10.4 Es ist bekannt, dass den Auftragnehmer nach Art. 33 DSGVO Informationspflichten im Falle der unrechtmäßigen Übermittlung oder Kenntniserlangung von bestimmten personenbezogenen Daten treffen können. Deshalb sind solche Vorfälle ohne Ansehen der Verursachung unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen. Die Meldung des Auftragnehmers an den Auftraggeber muss insbesondere folgende Informationen beinhalten:

– Eine Beschreibung der Art der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, soweit möglich mit Angabe der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen, der betroffenen Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen personenbezogenen Datensätze;

– Eine Beschreibung der von dem Auftragnehmer ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten und gegebenenfalls Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen.        

Der Auftragnehmer hat angemessene Maßnahmen zur Sicherung der Daten sowie zur Minderung möglicher nachteiliger Folgen für Betroffene zu ergreifen.

10.5 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber jederzeit Auskünfte zu erteilen, soweit seine Daten und Unterlagen von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffen sind. Die datenschutzkonforme Vernichtung von Material übernimmt der Auftragnehmer auf Grund einer Einzelbeauftragung durch den Auftraggeber auf dessen Kosten. In besonderen, vom Auftraggeber schriftlich zu bestimmenden Fällen, erfolgt eine Aufbewahrung bzw. Übergabe. 

§ 11 Rechte und Pflichten des Auftraggebers

11.1 Der Auftraggeber ist für die Beurteilung der Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die Wahrung der Reche der Betroffenen allein verantwortlich.

11.2 Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich und vollständig schriftlich zu informieren, wenn er bei der Prüfung der Auftragsergebnisse Fehler oder Unregelmäßigkeiten bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen feststellt.

11.3 Die Pflicht zur Führung des Verarbeitungsverzeichnisses nach Art. 30 DSGVO liegt beim Auftraggeber.

11.4 Dem Auftraggeber obliegen die aus Art. 33 DSGVO resultierenden Informationspflichten. 

§ 12 Anfragen Betroffener

12.1 Ist der Auftraggeber auf Grund geltender Datenschutzgesetze gegenüber einer Einzelperson verpflichtet, Auskünfte zur Verarbeitung dessen personenbezogenen Daten zu geben, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber, soweit erforderlich, dabei unterstützen, diese Informationen bereit zu stellen, vorausgesetzt der Auftraggeber hat den Auftragnehmer hierzu schriftlich aufgefordert.

12.2 Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber darüber informieren, wenn Betroffene ihre Betroffenenrechte gegenüber dem Auftragnehmer geltend machen.

 § 13 Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
Der Auftraggeber und der Auftragnehmer und gegebenenfalls deren Vertreter arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen.

 § 14 Kontrollpflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber überzeugt sich vor der Aufnahme der Datenverarbeitung und sodann regelmäßig von den technischen und organisatorischen Maßnahmen des Auftragnehmers und dokumentiert das Ergebnis. Hierfür kann er etwa Selbstauskünfte des Auftragnehmers einholen oder auf eigene Kosten ein Audit durchführen lassen. In Falle eines Audits trägt der Auftraggeber auch die Kosten der Mitarbeiter des Auftragnehmers, die am Audit mitwirken müssen.

§ 15 Subunternehmer
15.1 Die Beauftragung von Subunternehmen ist im Rahmen dieses Vertrages und der in §§ 3, 4, 5, 6 konkretisierten Tätigkeiten möglich, sofern der Auftragnehmer sicherstellt, dass der Subunternehmer die Pflichten aus diesem Vertrag gegenüber dem Auftragnehmer übernimmt. Es gelten insbesondere die in diesem Vertrag festgelegten Anforderungen an Vertraulichkeit, Datenschutz und Datensicherheit.

15.2 Dem Auftraggeber sind Kontroll- und Überprüfungsrechte entsprechend § 14 einzuräumen. Durch schriftliche Aufforderung ist der Auftraggeber berechtigt, von dem Auftragnehmer Auskunft über den wesentlichen Vertragsinhalt und die Umsetzung der datenschutzrelevanten Verpflichtungen des Subunternehmers zu erhalten, erforderlichenfalls auch durch Einsicht in die relevanten Vertragsunterlagen.

15.3 Die von dem Auftragnehmer beauftragten Subunternehmer ergeben sich aus der Anlange 2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, weitere Subunternehmer zu beauftragen, sofern sie den Anforderungen gem. § 15.1 und 15.2 entsprechen und der Auftragnehmer den Auftraggeber hiervon in Kenntnis setzt und dieser nicht binnen sieben Tagen schriftlich widerspricht.

§ 16 Vertraulichkeitsverpflichtung
Der Auftragnehmer ist bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die gleichen Geheimnisschutzregeln zu beachten, wie sie dem Auftraggeber obliegen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer etwaige besondere Geheimnisschutzregeln schriftlich mitzuteilen.

§ 17 Allgemeine Regelungen, Informationspflichten, Schriftformklausel, Rechtswahl

17.1 Sollten personenbezogene Daten beim Auftragnehmer durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren. Der Auftragnehmer wird alle in diesem Zusammenhang Verantwortlichen unverzüglich darüber informieren, dass die Hoheit und das Eigentum an den personenbezogenen Daten ausschließlich beim Auftraggeber als „Verantwortlichem“ im Sinne der DSGVO liegen.

17.2 Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten findet ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum statt. Jede Verlagerung in ein Drittland bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers und darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44, 45, 46 DSGVO erfüllt sind. Soweit die Verarbeitung durch einen in Anlage A genannten Dritten erfolgt, erteilt der Auftraggeber hiermit seine Zustimmung.

 17.3 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages und aller seiner Bestandteile – einschließlich etwaiger Zusicherungen des Auftragnehmers – bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung und des ausdrücklichen Hinweises darauf, dass es sich um eine Änderung bzw. Ergänzung dieses Vertrages handelt. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

 17.4 Es gilt deutsches Recht, mit Ausnahme des Kollisionsrechts.

 17.5 Gerichtsstand ist der sich aus dem Hauptvertrag ergebende Gerichtsstand, sofern dieser in der Bundesrepublik Deutschland liegt. Anderenfalls ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.

 

Anlage A zum AVV: Liste der Unterauftragnehmer

  1. ÜBAG Cardiologicum Hamburg GbR
    2. Team Viewer Germany GmbH
    3. Zoho Corporation GmbH
    4. IONOS SE
    5. Viakom GmbH
    6. Microsoft Ireland Operations Ltd.

Stand: 6. März 2026